Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG) – Fotografie


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen (AVG) gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen des Fotografen Sinan Muslu.

1.2 Sie werden mit Auftragserteilung oder Annahme des Angebots durch den Auftraggeber verbindlich.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie wurden schriftlich anerkannt.


2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Der Fotograf ist Urheber der erstellten Fotografien und behält alle Rechte.

2.2. Der Auftraggeber erhält – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Fotografien bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. 

2.3. Weitergabe an Dritte, Bearbeitungen oder digitale Veränderungen (z. B. Filter, KI-Verfremdungen, Montagen) sind nur mit Zustimmung des Fotografen gestattet.

2.4. Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist zulässig, sofern der Fotograf als Urheber genannt wird (z. B. „Foto: Sinan Muslu“).

2.5. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

2.6 Als Grundlage für die Kalkulation der Vergütung und Einräumung der Nutzungsrechte gilt der „Vergütungsvertrag Design“ der Allianz Deutscher Designer (AGD) in seiner jeweils gültigen Fassung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.7 Vorschläge, Ideen oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.


3. Vertragsstrafe bei unberechtigter Nutzung

3.1 Jede Nutzung, die über die vereinbarten Rechte hinausgeht, ist unzulässig und verletzt das Urheberrecht.

3.2 Im Falle einer unberechtigten Nutzung oder Weitergabe der Werke verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des doppelten vereinbarten Nutzungshonorars, mindestens jedoch 500 €.

3.3 Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Es gilt die vereinbarte Vergütung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.2. Anfahrts- und Reisekosten sowie Nebenkosten (z. B. Material, Locationgebühren) werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.3. Bei Projekten mit externen Kosten, längerer Laufzeit oder höherem Volumen kann der Fotograf angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

4.4. Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.


5. Reisekosten und Spesen

5.1 Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

5.2 Grundlage sind die tatsächlich angefallenen Kosten (z. B. Fahrtkosten, Bahntickets, Flüge, Taxi, Parkgebühren, Verpflegung, Unterkunft).

5.3 Übernachtungsregelung:

  • Bei einer Anreisezeit von mehr als 3 Stunden: eine Übernachtung (am Vortag).
  • Bei einer Anreisezeit von mehr als 4 Stunden: zwei Übernachtungen (am Vortag und am Produktionstag).
  • Bei mehrtägigen Produktionen: eine Übernachtung zwischen den Produktionstagen. 5.4 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden mit dem vereinbarten Stundensatz vergütet, sofern nicht anders vereinbart.

6. Haftung und Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Klärung sämtlicher erforderlicher Persönlichkeitsrechte, Einwilligungen und Freigaben von abgebildeten Personen, Veranstaltern oder Dritten.

6.2 Der Auftraggeber stellt den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

6.3 Für die Sicherheit am Aufnahmeort (inkl. Zugänglichkeit, Stromversorgung, Genehmigungen) trägt der Auftraggeber Sorge.


7. Eigenwerbung

7.1 Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. auf der Website, im Portfolio oder in sozialen Medien) zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

7.2 Bei Personenfotos erfolgt die Nutzung für Eigenwerbung nur mit schriftlicher Einwilligung der abgebildeten Personen. Ausgenommen sind Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen, Events oder vergleichbaren Gelegenheiten, bei denen durch die Teilnahme an der Veranstaltung eine konkludente Einwilligung zur Abbildung im Rahmen der Berichterstattung oder Dokumentation angenommen werden kann.


8. Archivierung

8.1 Der Fotograf ist nach Übergabe der Werke und vollständiger Bezahlung nicht verpflichtet, die digitalen Daten oder Negative zu archivieren.

8.2 Eine längerfristige Archivierung kann auf Wunsch gesondert vereinbart werden.


8a. Lieferumfang & Herausgabe von Bildmaterial

8a.1 Der Fotograf liefert ausschließlich final bearbeitete Bilder aus.

8a.2 Die Herausgabe von unbearbeiteten Bildern, digitalen Negativen, RAW-Dateien oder sonstigen Rohdaten ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8a.3 Eine Nutzung der Werke ist nur hinsichtlich der vom Fotografen bereitgestellten final bearbeiteten Bilddateien zulässig.

8a.4 Im Einzelfall kann der Fotograf dem Auftraggeber zur internen Auswahl und Abstimmung eine größere Anzahl von Aufnahmen in verkleinerter Auflösung und mit deutlich sichtbarem Wasserzeichen bereitstellen. Diese Vorschaudateien dienen ausschließlich der internen Sichtung und Organisation beim Auftraggeber.

8a.5 Jegliche Nutzung, Veröffentlichung, Verbreitung, Bearbeitung oder Weitergabe dieser Vorschaudateien ist ausdrücklich untersagt. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich auf Basis der final bereitgestellten Bilddateien gemäß den vereinbarten Nutzungsrechten.


9. Gewährleistung

9.1 Reklamationen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Fotografien schriftlich erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gelten die Leistungen als vertragsgemäß abgenommen.

9.2 Die Abnahme der gelieferten Fotografien darf nicht aus ausschließlich gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Dem Fotografen steht im Rahmen des Auftrages künstlerische und gestalterische Freiheit zu.

9.3 Im Falle berechtigter Mängel hat der Fotograf das Recht zur Nachbesserung.

9.4 Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen.


10. Haftung des Fotografen

10.1 Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2 Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

10.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.


11. Künstlersozialabgabe (KSK)

11.1 Fotografische Leistungen können nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) der Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse (KSK) unterliegen. Der aktuelle Abgabesatz beträgt 5,0 % des an den Auftragnehmer gezahlten Honorars (Stand 2025) und wird jährlich neu festgelegt.

11.2 Die Abführung dieser Abgabe obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Eine automatische Erhebung oder Weitergabe durch den Auftragnehmer erfolgt nicht. Sobald Unternehmer Leistungen von Personen in Anspruch nehmen, die zu den von der KSK anerkannten „kreativen Berufen“ gehören, sind Beiträge zu zahlen. Es spielt keine Rolle, ob diese selbst in der KSK versichert sind.

11.3 Ob eine Abgabepflicht besteht, ist vom Auftraggeber eigenverantwortlich zu prüfen. Weitere Informationen sind unter www.kuenstlersozialkasse.de abrufbar.


12. Storno, Rücktritt & Ausfall

12.1 Der Auftraggeber kann den Auftrag schriftlich stornieren. In diesem Fall gilt folgende Kostenregelung:

  • bis 7 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei
  • bis 3 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des verinbarten Honorars
  • weniger als 3 Kalendertage vor dem Termin: 100 % des verinbarten Honorars

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

12.2 Bereits entstandene Kosten (z. B. Reise, Location, Models) sind stets vollständig zu erstatten.

12.3 Kann der Fotograf den Auftrag aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, technische Ausfälle) nicht ausführen, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz; bereits gezahlte Vergütung wird zurückerstattet.


13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVG unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.